Drucksache 21/1563

AntragMitzeichnend

Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Durchführung der namentlichen Abstimmung zur Herstellung von Transparenz und Öffentlichkeit (§ 52)

Verteilt am 10. September 2025

Abgabe der Stimmkarten bei Namentlichen Abstimmungen an öffentlich einsehbarer, vom Parlamentsfernsehen übertragener Stelle; Änderung § 52 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages Bezug: Wiedervorlage des Antrags auf BT-Drs 20/11390 in rechtsförmlich geänderter Fassung

Themen: Namentliche Abstimmung

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