Drucksache 21/1563
AntragMitzeichnend
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Durchführung der namentlichen Abstimmung zur Herstellung von Transparenz und Öffentlichkeit (§ 52)
Abgabe der Stimmkarten bei Namentlichen Abstimmungen an öffentlich einsehbarer, vom Parlamentsfernsehen übertragener Stelle; Änderung § 52 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages Bezug: Wiedervorlage des Antrags auf BT-Drs 20/11390 in rechtsförmlich geänderter Fassung
Themen: Namentliche Abstimmung
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