Drucksache 21/1556
AntragMitzeichnend
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Stärkung des Parlamentarismus durch eine doppelte Drei-Tage-Frist bei Beratungszeiten für Gesetzesänderungen für Abgeordnete in Ausschuss und Plenum (§§ 64 und 81)
Verlängerung der Frist zwischen Verteilung der Beschlussempfehlung und zweiter Beratung von zwei auf drei Tage sowie Einführung einer Frist von drei Tagen zwischen Verteilung eines Ausschussantrages auf Änderung der Vorlage und seiner Beratung in den Ausschüssen; Änderung §§ 64 und 81 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages Bezug: Wiedervorlage des Antrags auf BT-Drs 20/11389
Themen: Frist, Gesetzgebungsverfahren, Parlamentarische Beratung, Parlamentarische Geschäftsordnung
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