Plenarprotokoll 21/15

Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

Verteilt am 30. Juni 2025

Aufnahme der Begrenzung der Zuwanderung als ausdrücklich genannte Zielbestimmung des Aufenthaltsrechts, Aussetzen des Familiennachzugs zu Personen mit subsidiärem Schutz für einen Zeitraum von 2 Jahren; Änderung §§ 1 und 104 Aufenthaltsgesetz

Themen: Aufenthaltsrecht, Einwanderung, Familiennachzug, Flüchtling, Flüchtlingspolitik

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