Schützenfest in Fulda 2025: Ein 35-Jähriger feiert seinen Junggesellenabschied mit seinen Freunden. Eine kurze Verschnaufpause an der Treppe der Ochsenwiese wurde zum Verhängnis:
Der Täter schilderte: Der 35-Jährige und seine Freunde hätten die Treppe blockiert, ihn nicht vorbeigelassen und ohne Grund niedergeschlagen.
Die anderen Zeugen schilderten den Hergang anders: Nach einer verbalen Auseinandersetzung ging der Täter auf einen Mann an der Treppe los und packte ihn am Hals. Erst als die Freunde eingriffen und den Angreifer überwältigten, ließ er ab und entfernte sich mit den Worten „Ich bin Afghane, ich f***e euch!“
Der Täter holte daraufhin ein Brot- und Fleischmesser aus seiner Wohnung. Dem 35-Jährigen wurde hinterrücks in den Rücken gestochen, sein Freund erlitt Verletzungen an Kopf und Arm. Für den frischgebackenen Vater bedeutete dieser Moment nackte Todesangst. Er flüchtete in Richtung Festzelt, um sein Leben zu retten. Das Opfer leidet bis heute, ein unbeschwerter Alltag ist aufgrund der psychischen Folgen dieses Messerangriffs kaum mehr möglich.

Nun wurde der Täter vom Amtsgericht Fulda wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung mit einer Waffe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Überdies muss der Täter den beiden Opfern Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 3.000 Euro zahlen und die gesamten Verfahrenskosten tragen.
Die Verteidigung verwies auf den erstmaligen Konsum von Alkohol und die traumatischen Erfahrungen des Täters mit der Taliban. So verließ der Messerangreifer den Gerichtssaal als freier Mann. Auch wegen „guter Sozialprognose“. Dieses Urteil sendet ein falsches Signal aus. Wenn Angriffe mit Messern auf unseren Volksfesten am Ende nur noch zu Bewährungsstrafen führen, verlieren die Bürger das Vertrauen in den Rechtsstaat.

