Asylleistungen trotz Dublin-Zuständigkeit: EuGH entscheidet, der Steuerzahler finanziert

Asylleistungen trotz Dublin-Zuständigkeit: EuGH entscheidet, der Steuerzahler finanziert

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Deutschland die Leistungen für sogenannte Dublin-Fälle nicht in der bisher vorgesehenen Weise kürzen darf. Betroffen sind Asylbewerber, deren Verfahren eigentlich in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchgeführt werden müsste und die Deutschland daher wieder verlassen sollten.

Mit diesem Urteil wird der Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten erneut eingeschränkt. Während Deutschland nach europäischem Recht Personen in den zuständigen Mitgliedstaat überstellen soll, verlangt das europäische Recht zugleich, dass auch für diese Personen weiterhin umfassende Leistungen bereitgestellt werden. Die politische Botschaft ist widersprüchlich: Zuständig ist ein anderer Staat, zahlen soll dennoch Deutschland.
Besonders brisant ist, dass die im Jahr 2024 verschärften Regelungen zum Leistungsausschluss für Dublin-Fälle nun ebenfalls auf dem Prüfstand stehen dürften. Damit droht eine weitere Schwächung eines ohnehin nur begrenzt wirksamen Instruments zur Steuerung irregulärer Migration.

Für die Bürger stellt sich daher eine berechtigte Frage: Welchen Sinn hat das Dublin-System noch, wenn Deutschland selbst bei Asylverfahren, für die es gar nicht zuständig ist, weiterhin zur Finanzierung verpflichtet wird?

Die Bundesregierung muss nun offenlegen, welche Konsequenzen dieses Urteil für das deutsche Asylsystem und für die öffentlichen Haushalte hat. Denn am Ende gilt auch hier: Was in Luxemburg entschieden wird, finanziert der deutsche Steuerzahler.

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