Jeden Tag senden wir Nachrichten. Wir tun dies in dem festen Glauben, dass diese Kommunikation privat ist – ein Raum, so geschützt wie ein versiegelter Brief. Doch genau diese Selbstverständlichkeit will die EU-Kommission zerstören. Unter dem trügerischen Deckmantel des Kinderschutzes verbirgt sich ein Plan, der nichts Geringeres zum Ziel hat als die lückenlose Massenüberwachung aller Bürger Europas.
In unserem Antrag, den wir als AfD-Fraktion in den Deutschen Bundestag eingebracht haben, sind Fakten dargelegt, die jeden Bürger alarmieren müssen.
Kinderschutz als trojanisches Pferd: Die Methode, die Brüssel anwenden will, ist perfide. Man nimmt ein Ziel, dem niemand widersprechen kann – der Schutz unserer Kinder – und instrumentalisiert es für einen fundamentalen Angriff auf unsere rechtsstaatlichen Prinzipien. In unserem Antrag (21/2240) bringen wir diesen Widerspruch auf den Punkt:
„Der Vorschlag, der mit dem noblen Ziel des Kinderschutzes angetreten ist, würde in seiner jetzigen Entwurfsversion im Bereich der Chatkontrolle zu einer anlasslosen und umfassenden Überwachung der privaten Kommunikation aller Bürger führen.“
Die EU will jeden von uns „präventiv“ zu einem potenziellen Verdächtigen machen. Dieser Generalverdacht aber ist technisch nur umsetzbar, indem man die digitalen Sicherheitsmauern, die uns alle schützen, gezielt einreißt.
Das digitale Brecheisen: Sichere Verschlüsselung ist das digitale Rückgrat unserer Privatsphäre und unserer Datensicherheit. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sorgt dafür, dass nur Sie und Ihr Gesprächspartner eine Nachricht lesen können – niemand sonst, nicht einmal die Konzerne, die die Dienste anbieten.
Die geplante EU-Verordnung würde diese Anbieter zwingen, genau dieses digitale Briefgeheimnis aufzuheben. Sie sollen gezwungen werden, den Staat mitlesen und scannen zu lassen. Eine KI soll als „digitaler Richter“ über die Nachrichten entscheiden. Durch das sogenannte „Client-Side-Scanning“ werden Ihre privaten Inhalte direkt auf Ihrem Handy oder Computer durchsucht, noch bevor sie überhaupt versendet werden. Ein Algorithmus wird entscheiden, ob Sie verdächtig sind oder nicht. Wir haben in unserem Antrag die eindringliche Warnung von über 470 Wissenschaftlern aus 33 Ländern aufgegriffen. Sie bescheinigen dieser Technologie „systemimmanente Fehler“. Das bedeutet im Klartext: Die KI wird massenhaft unschuldige Menschen fälschlicherweise beschuldigen.
• Der Juristische Dienst des Rates der Europäischen Union stellt die Unvereinbarkeit mit der EU-Grundrechtecharta fest, speziell Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens) und Artikel 8 (Schutz personenbezogener Daten).
• Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) und der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) sehen einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf Vertraulichkeit.
• Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages bestätigt ebenfalls die Unvereinbarkeit mit der EU-Grundrechtecharta.
Mehr noch: Dieser Vorschlag bricht klar unser deutsches Grundgesetz. Er verletzt Artikel 10, der das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis schützt. Unser Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass Eingriffe in dieses Grundrecht nur bei einem konkreten Anlass und unter strengsten Auflagen erlaubt sind. Eine anlasslose Massenüberwachung erfüllt diese Bedingungen niemals. Diese erdrückende juristische Beweislast, die wir als AfD-Fraktion zusammengetragen haben, ignoriert die Bundesregierung fahrlässig und entzieht dem Vorhaben jede rechtliche Legitimation. In der Bundestagsdebatte wurde beschwichtigt – die Bundesregierung werde nicht zustimmen, das Thema sei doch Schnee von gestern. Doch Vorsicht! So, wie es früher niemals die Absicht gab, eine Mauer zu errichten, gibt es heute keine Absicht, eine Chatkontrolle einzuführen…
Unser Antrag wurde in den Innenausschuss des Bundestages überwiesen. Den Link zum Antrag:




