In meiner Aufgabe als Mitglied des Ausschuss für Angelegenheit der EU im Deutschen Bundestag habe ich der Bundesregierung eine schriftliche Frage gestellt:
Wie will sie sich zur geplanten EU-Regelung „Chat Control“ (Regulation to Prevent and Combat Child Sexual Abuse [COM/2022/209 final]) positionieren, und falls noch keine Entscheidung vorliegt: Nach welchen Kriterien will sie ihre Haltung bis zur Abstimmung im Rat der EU am 14. Oktober 2025 festlegen?
Was steckt dahinter?
Offiziell geht es um den Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie – ein Ziel, das niemand infrage stellt.
Aber der Weg dorthin ist brandgefährlich:
– Anbieter wie WhatsApp, Signal oder Telegram müssten jede private Nachricht, jedes Bild, jedes Video direkt auf Ihrem Gerät durchsuchen – noch bevor sie verschlüsselt wird (Client-Side-Scanning).
– Damit wird die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgehöhlt – Verschlüsselung wird zur Fassade, wenn Inhalte vorher gescannt werden.
– Es entsteht eine Infrastruktur für Massenüberwachung, die jederzeit für andere Zwecke genutzt werden kann – etwa zur politischen Kontrolle.
– Fehleranfällige Algorithmen könnten unschuldige Bürger unter Verdacht stellen. Gleichzeitig würden Hintertüren für Hacker und autoritäre Regierungen geöffnet.
– Whistleblower, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten verlieren sicheren Raum für vertrauliche Kommunikation – ein direkter Angriff auf Meinungs- und Pressefreiheit.
Das perfide daran:
Das moralisch unanfechtbare Ziel – der Schutz von Kindern – wird hier als Türöffner benutzt, um eine Überwachungstechnologie einzuführen, die in jedem anderen Kontext sofort abgelehnt würde. Wer diese Technik einmal installiert, kann sie für alles Mögliche einsetzen – nicht nur für den ursprünglichen Zweck.
Klar ist:
– Wer Verschlüsselung schwächt, schwächt die Sicherheit aller Bürger.
– Wer jede Nachricht scannt, schafft den Überwachungsstaat.
– Kinderschutz darf nicht als Vorwand für Grundrechtsabbau missbraucht werden.
Die Bundesregierung muss klar sagen, ob sie bei diesem Angriff auf Grundrechte mitmacht oder nicht – und gegebenenfalls darauf hinwirken, dass die Richtlinie so angepasst wird, dass den gravierenden Sicherheits- und Freiheitsbedenken Rechnung getragen wird.
Kinderschutz ja – Totalüberwachung nein!




