Bis heute, den 7. Juni 2026, war Deutschland verpflichtet, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Frist ist verstrichen. Das Bundesfamilienministerium hat eingeräumt, dass ein Gesetz frühestens Anfang 2027 in Kraft tritt.
Das Ergebnis: Unsere Unternehmen hängen in der Luft. Denn obwohl kein nationales Gesetz existiert, legen die Arbeitsgerichte bestehendes Recht bereits ab kommenden Montag strenger aus. Wer als Arbeitgeber heute eine Gehaltsklage bekommt, muss beweisen, dass er nicht diskriminiert hat. Die Beweislast wurde umgekehrt, noch bevor irgendjemand im Bundestag darüber abgestimmt hat.

Dazu kommen Berichtspflichten, Auskunftsansprüche und drohende Sammelklagen, alles mit besonderem Biss für den Mittelstand, der keine eigene Compliance-Abteilung hat.
Und das Beste: Dieselbe Bundesregierung, die sich öffentlich den „Bürokratieabbau” auf die Fahnen schreibt und eigens ein Entlastungskabinett eingerichtet hat, drückt demnächst neue Melde-, Auskunfts- und Bewertungspflichten durch, die genau die Betriebe treffen, die sie angeblich entlasten will. Wer beides gleichzeitig betreibt, nimmt die Sorgen der Unternehmen in diesem Land nicht ernst.
Eine Regierung, die Fristen setzt, die sie selbst nicht einhält, und Bürokratieabbau predigt, während sie neuen Erfüllungsaufwand schafft, hat ihre Glaubwürdigkeit in dieser Frage verspielt.

