Drucksache 21/1548

GesetzentwurfMitzeichnend

Gesetz zur Änderung des § 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Verteilt am 9. September 2025

Verlängerung der Möglichkeit der Finanzierung von anonymen präventiven Behandlungsprogrammen wie "Kein Täter werden" als Maßnahme gegen sexuellen Missbrauch von Kindern, insbesondere im Bereich Prävention und Opferunterstützung und auch im Hinblick auf die EU-Richtlinie 2011/92; Änderung § 65d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch Bezug: Richtlinie 2011/93/EU (ursprünglich: 2011/92/EU) vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (ABl. L 335, 17.12.2011, S. 1)

Themen: Gesundheitsfinanzierung, Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht, Kinderschutz, Kriminalprävention, Pädophilie, Richtlinie der EU, Sexueller Missbrauch, Therapie

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