Plenarprotokoll 21/15
KurzinterventionRedner
Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
Aufnahme der Begrenzung der Zuwanderung als ausdrücklich genannte Zielbestimmung des Aufenthaltsrechts, Aussetzen des Familiennachzugs zu Personen mit subsidiärem Schutz für einen Zeitraum von 2 Jahren; Änderung §§ 1 und 104 Aufenthaltsgesetz
Themen: Aufenthaltsrecht, Einwanderung, Familiennachzug, Flüchtling, Flüchtlingspolitik
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